ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Rud. Kanzow (GmbH & Co.) KG
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie sind wesentlicher Bestandteil aller Willenserklärungen, insbesondere Vertragsangebote und Vertragsannahmen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich, sofern keine individuellen Regelungen getroffen wurden. Von diesen Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vertragsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Sie werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir der Geltung nicht widersprechen und die Lieferung oder Leistung ohne besonderen Vorbehalt ausführen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit ausnahmsweise Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn wir nicht nochmals auf die Geltung der Verkaufsbedingungen hinweisen.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Derartige Absprachen sind zu Beweiszwecken schriftlich zu treffen oder zu bestätigen. Für den Abschluss und den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, der Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5 Soweit in diesen AGB die Einhaltung der Schriftform gefordert ist, genügt auch die Einhaltung der Textform im Sinne von § 126b BGB. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
2. Angebote, Vertragsschluss
2.1 Im Zweifel sind unsere Erklärungen, insbesondere Preislisten, Preis- und Lieferinformationen, keine Angebote im Rechtssinne, sondern als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Sofern wir ein Angebot gemäß § 145 BGB abgeben, sind wir bis zur Vertragsannahme durch den Kunden zum Widerruf berechtigt (Ausschluss der Bindung gemäß § 145 Hs. 2 BGB). Dies gilt auch, wenn in dem Angebot eine Frist für die Annahme bestimmt ist, es sei denn, dass ausdrücklich eine Bindung bis zum Ablauf der Annahmefrist erklärt ist.
2.2 Bestellungen des Kunden, die Angebote gemäß § 145 BGB darstellen, sind für die im Angebot genannte Dauer verbindlich. Ist keine Bindungsdauer bestimmt, ist der Kunde an Angebote im Zweifel 14 Tage gebunden.
2.3 Der Vertrag kommt bei einer Bestellung des Kunden erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen oder die Ware liefern. Der Kunde verzichtet auf den Zugang unserer Annahmeerklärung.
2.4 Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden sind in Textform niederzulegen.
2.5 Kostenvoranschläge, Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen, Spezifikationen und sonstige Unterlagen, die nicht zum Lieferumfang gehören, verbleiben in unserem Eigentum, und wir behalten uns sämtliche Urheberrechte daran vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nach Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.
3. Preise, Preisanpassungen
3.1 Sofern die Preise nicht in unserer Vertragserklärung oder Bestätigung ausgewiesen werden, gelten unsere Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten, soweit nicht anders vereinbart, „ab Werk“ Am Altenwerder Kirchtal 6, 21129 Hamburg (exw Incoterms 2020), d.h. ohne Verpackung, Verladung, Versicherung, Zölle und sonstige auf die Ware zu entrichtende Abgaben, Transportkosten und Umsatzsteuer.
3.2 Mehrwegverpackungen und Mehrweg-Paletten sind an uns zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt in der Regel im Tauschverfahren. Erfolgt dies nicht, werden sie dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.3 Die angegebenen Preise für unsere Lieferung basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umständen. Bei unvorhersehbaren, von uns nicht zu beeinflussenden erheblichen Kostensteigerungen, z. B. durch Erhöhung von Frachtraten, Transportkosten, Steuern, Zöllen oder sonstigen öffentlichen Abgaben, Währungsschwankungen, Preiserhöhungen für Rohstoffe oder Zulieferungen, sind wir berechtigt und bei Preissenkungen verpflichtet, die Preise nach billigem Ermessen anzupassen. Bei Preiserhöhungen von über 15 % des Nettopreises ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.
4. Zahlung / Aufrechnung
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis mit Lieferung zur Zahlung fällig. Abzüge, wie Skonto, sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nicht zulässig.
4.2 Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn der jeweilige Forderungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten oder in der Rechnung genannten Zahlungsfrist gezahlt ist. Ist keine Zahlungsfrist bestimmt, gerät der Kunde in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit auf unserem Konto gezahlt ist. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei uns. Ein früherer Verzugseintritt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere durch Mahnung, bleibt unberührt.
4.3 Während des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen und Schadenspauschale gemäß den gesetzlichen Vorschriften als Mindestschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lassen, zum Beispiel Zahlungsverzug des Kunden mit anderen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, Zahlungseinstellung durch den Kunden oder die Nichteinlösung von diesem hingegebener Schecks, behalten wir uns vor, sämtliche Stundungsvereinbarungen und eingeräumten Zahlungsziele auch hinsichtlich aller anderen offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu widerrufen und die Forderungen sofort fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben sollten.
4.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenrechte des Kunden aufgrund von Mängeln der Ware. § 320 BGB bleibt unberührt.
5. Lieferzeit, Lieferung, Gefahrübergang
5.1 Verbindliche Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Vom Kunde angegebene Liefertermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
5.2 Der Beginn aller für uns geltender Fristen setzt zudem die rechtzeitige Erfüllung aller erforderlichen Mitwirkungshandlungen, insbesondere den rechtzeitigen Erhalt sämtlicher erforderlicher Informationen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden voraus. Bei nicht rechtzeitiger Erbringung von Mitwirkungspflichten beginnen Lieferfristen nicht zu laufen bzw. verlängern sich die Fristen angemessen. Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware oder – bei Lieferung ab Werk – Mitteilung der Abholbereitschaft.
5.3 Sind wir zur Vorleistung verpflichtet, behalten wir uns vor, die Lieferung von Sicherheiten oder Vorkasse abhängig zu machen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen lassen. Wir sind berechtigt, dem Kunden für die Zahlung oder Sicherheitsleistung eine angemessene Frist zu setzen. Kommt der Kunde dem Verlangen nicht innerhalb der Frist nach, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.4 Wir haften nicht für Nichtlieferungen oder Lieferverzögerungen, wenn diese auf höherer Gewalt oder einem sonstigen außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruhen und von uns vernünftigerweise nicht erwarten werden konnte, den Hinderungsgrund in Betracht zu ziehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden. Das gilt beispielsweise bei kriegerischen Ereignissen, Terrorakten, Naturereignissen, Betriebs-, Transport- und Verkehrsstörungen (zum Beispiel unverschuldete Verzögerungen auf dem Seeweg aufgrund von Wetter, Verzögerungen im Hafen, Routensperrungen etc.), ausbleibenden Zulieferungen und Rohmaterialzufuhr, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, behördlichen Verfügungen, Massenerkrankungen, Epidemien und Pandemien, Fabrikationsstörungen einschließlich Maschinenausfall und Arbeitskräftemangel. Wir werden den Kunden in derartigen Fällen über den Hinderungsgrund und seine Auswirkungen informieren. Sofern ein solches Ereignis uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich unsere Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich unsere Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Jede Partei ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die sich daraus ergebende Verzögerung den Zeitraum von sechs Wochen überschreitet oder wenn ihr infolge der Verzögerung vor Ablauf dieser Frist ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist mit der Folge, dass geleistete Anzahlungen rückerstattet werden. Sonstige Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.
5.5 Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir den Kunden informieren.
5.6 Teillieferungen sind, soweit zumutbar, zulässig.
5.7 Geraten wir in Lieferverzug, hat uns der Kunde Gelegenheit zur Nachlieferung in angemessener Frist zu geben. Eine uns gesetzte Nachfrist muss in der Regel mindestens vier Wochen betragen.
5.8 Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit besteht eine Schadensersatzhaftung nur nach Maßgabe von Ziffer 11.
5.9 Sofern nicht abweichend vereinbart, stellen wir die Lieferung ab Werk (exw Incoterms 2020) an unserem Lager (Am Altenwerder Kirchtal 6, 21129 Hamburg) zur Abholung zur Verfügung. Für den Transport einschließlich Beladung und ordnungsgemäßer Transportsicherung ist ausschließlich der Kunde auf eigene Kosten verantwortlich.
5.10 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, erfolgt die Lieferung stets, auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über, wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist. Dies gilt auch, wenn wir den Transport übernehmen. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
5.11 Falls der Kunde eine Versicherung der Ware für den Transport wünscht, hat er uns dies schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für diese Versicherung trägt der Kunde.
6. Pflichten des Kunden, Abrufaufträge, Annahmeverzug, Schadensersatzpflicht des Kunden
6.1 Beabsichtigt der Kunde den Vertrieb der Waren außerhalb des Bestimmungslands Deutschlands, ist er verpflichtet, alle im Bestimmungsland geltenden gesetzlichen und sonstigen geltenden Vorschriften einzuhalten, z.B. in Bezug auf die erforderliche Gestaltung, Verpackung, Lagerung, Produktbeschreibung, Etikettierung. Qualitätsvorgaben, Warnhinweise etc. Der Kunde ist verpflichtet, sich über alle im Bestimmungsland geltenden Vorschriften zu informieren und uns proaktiv vor dem Abschluss des Vertrags mit uns über derartige Vorgaben zu informieren. Der Kunde haftet für etwaige Schäden aus einer Verletzung dieser Pflicht und hat uns von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu lagern und zu befördern und sämtliche Weisungen hinsichtlich Lagerung, Beförderung und Verwendung strikt einzuhalten und etwaige Abnehmer entsprechend zu informieren. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Tiefkühlware. Der Kunde ist für sämtliche daraus resultierenden Folgen verantwortlich und hat uns alle etwaigen daraus resultierenden Schäden zu ersetzen und uns von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
6.3 Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche vertraglich geregelten, erforderlichen oder nach Treu und Glauben geschuldeten Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.
6.4 Wir sind berechtigt, dem Kunden für die Erbringung einer Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist zu setzen. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.5 Bei Abrufaufträgen ist der Kunde verpflichtet, den Abruf innerhalb der vereinbarten Fristen vorzunehmen. Ist keine Frist bestimmt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Frist für den Abruf zu setzen, wenn innerhalb von drei Monaten kein Abruf durch den Kunden erfolgt.
6.6 Erbringt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vertragsgemäß, nimmt der Kunde einen vereinbarten Abruf nicht vor, wird die Ware auf Veranlassung des Kunden oder aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat, später als zum vorgesehenen Liefertermin versendet oder abgeholt, oder befindet sich der Kunde aufgrund sonstiger Umstände in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz der dadurch entstehenden Schäden und Mehraufwendungen zu verlangen. Während des Annahmeverzugs sind wir berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 0,5 % des jeweiligen Rechnungsbetrages für jede vollendete Woche, höchstens jedoch 5 % des jeweiligen Rechnungswerts, zu berechnen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass keine oder erheblich geringere Schäden entstanden sind. Uns bleibt vorbehalten, höhere Schäden nachzuweisen. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, bleiben unberührt. Die Gefahr geht in diesen Fällen mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.7 Während des Annahmeverzugs lagert die Ware auf Gefahr des Kunden. Eine Pflicht zur Versicherung durch uns besteht nicht. Wir sind berechtigt, nach vorheriger Androhung einen Selbsthilfeverkauf vorzunehmen. Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus kann der Selbsthilfeverkauf auch aus freier Hand zu Tagespreisen ohne Vermittlung eines öffentlich bestellten Handelsmaklers vorgenommen werden.
6.8 Schuldet der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und wird die Leistung nicht erbracht, sind wir berechtigt, unseren Schaden pauschal mit 15 % des Kaufpreises zu berechnen, soweit nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreises sowie sämtlicher weiterer bestehender oder (im Zeitpunkt des Vertragsschlusses) künftiger Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung vor. Das Eigentum an der Ware geht automatisch auf den Kunden über, sobald der Kaufpreis getilgt ist und keine weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bestehen (Kontokorrentvorbehalt).
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Die Berechtigung erlischt automatisch, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet ist. Der Kunde ist bei einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit verpflichtet, die Ware nur gegen ausreichende Sicherheiten (z. B. Vereinbarung eines eigenen Eigentumsvorbehalts etc.) zu veräußern.
7.3 Die Berechtigung zur Weiterveräußerung und/oder -verarbeitung erlischt automatisch, wenn der Kunde in Zahlungsverzug, auch mit anderen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gerät, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet ist.
7.4 Der Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware sicherungshalber in Höhe des Anteils ab, der unserem Eigentums- bzw. Miteigentumsanteil an der Vorbehaltsware entspricht. Die Abtretung ist zudem maximal beschränkt auf die Höhe der Forderung (einschließlich Mehrwertsteuer), die uns gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs zusteht, zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags in Höhe von 20 %. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung weiterverkauft wurde.
7.5 Der Kunde ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Wir sind berechtigt, zu verlangen, dass der Kunde die Vorausabtretung seinen Kunden anzeigt. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug, auch mit anderen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gerät, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder er zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet ist.
7.6 Ferner sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind wahlweise, sofern die Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen, auch berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt ausdrücklich vorzubehalten. Wird ein solcher ausdrücklicher Rücktrittsvorbehalt nicht erklärt, gilt das Herausgabeverlangen als Rücktrittserklärung. Entsprechendes gilt, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
7.7 Der Kunde hat uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu erteilen. Ist der Kunde nicht selbst zur Einziehung berechtigt, hat er uns alle zur Einziehung erforderlichen Angaben und Unterlagen zu übermitteln und uns bei der Beitreibung der Forderungen zu unterstützen.
7.8 Eine eventuelle Be- oder Verarbeitung der Eigentumsvorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Verarbeiter im Sinne des § 950 BGB. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, umgebildet, untrennbar vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Eigentumsvorbehaltsware (Rechnungswert inkl. Umsatzsteuer) zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Erfolgt eine Verbindung oder Vermischung mit einer Sache des Kunden, die als Hauptsache anzusehen ist, so dass der Kunde Alleineigentum erwirbt, wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig entsprechend dem Wert der Ausgangsstoffe zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung Miteigentum an dem Endprodukt überträgt. Wir nehmen die Eigentumsübertragung an. Der Kunde verwahrt für uns das (Mit‑)Eigentum unentgeltlich. Für die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Produkte gelten die Regelungen für Vorbehaltsware entsprechend.
7.9 Der Kunde ist verpflichtet, die in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Sachen auf seine Kosten pfleglich zu behandeln, sorgfältig zu verwahren und angemessen gegen die üblichen Risiken (Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser) zu versichern und auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Wir können jederzeit verlangen, dass der Kunde ein Inventar über die von uns gelieferten Waren an ihrem jeweiligen Lagerort aufnimmt und die Ware als in unserem Eigentum stehend kenntlich macht. Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
7.10 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen und uns alle für eine Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen zu überlassen. Der Kunde haftet für die Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage anfallen, soweit sie nicht von dem betreibenden Gläubiger erlangt werden können.
7.11 Wir verpflichten uns auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten, wenn der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.
8. Beschaffenheit
8.1 Unsere Produkte sind für den Vertrieb im Bestimmungsland Deutschland bestimmt. Wir gewährleisten die Mangelfreiheit unserer Produkte gemäß den Rechtsvorschriften im Lieferland Deutschland. Beabsichtigt der Kunde den Vertrieb der Waren außerhalb des Bestimmungslands Deutschlands, trägt er die Verantwortung für die Einhaltung der im Bestimmungsland geltenden gesetzlichen und sonstigen geltenden Vorschriften, z.B. in Bezug auf die erforderliche Gestaltung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Produktbeschreibung, Etikettierung. Qualitätsvorgaben, Warnhinweise etc.
8.2 Bei unseren Waren handelt es sich um Naturprodukte. Naturbedingte Schwankungen zum Beispiel in Färbung und Form stellen keinen Mangel der Ware dar. Gewichtsangaben bei Frischware beziehen sich auf das am Lager der Verkäuferin festgestellte Gewicht. Der Kunde hat den aus der Eigenart der Ware herrührenden natürlichen Gewichtsschwund zu tragen. Keine Mängelansprüche bestehen bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung eintreten, insbesondere durch unzureichende Kühlung, Lagerung, Beförderung oder Kontamination.
8.3 Für die Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen gemäß unserer Auftragsbestätigung und unsere Produktbeschreibungen maßgeblich. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
9. Untersuchungs- und Rügepflichten
9.1 Der Kunde ist bei allen Lieferungen zur Eingangskontrolle und Rüge etwaiger Mängel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verpflichtet:
9.2 Die Ware ist bei Annahme bzw. Anlieferung sofort auf offensichtliche Mängel und Fehlmengen zu kontrollieren; bei Tiefkühlware ist die Anlieferungstemperatur, zu prüfen. Beanstandungen, insbesondere der Anlieferungstemperatur sind uns sofort anzuzeigen. Ferner sind Beanstandungen auf den Lieferpapieren / Frachtbrief zu vermerken.
9.3 Der Kunde hat die Ware ferner unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Ware, sorgfältig zu untersuchen, soweit nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich, und uns Beanstandungen, die sich bei der Untersuchung zeigen, schriftlich anzuzeigen. Umfasst die Untersuchung auch Laboranalysen, sind uns dabei festgestellte Mängel innerhalb von 24 Stunden nach dem Abschluss der Analyse schriftlich und unter Vorlage des Laborberichts mitzuteilen. In jedem Fall ist die Ware vor einer etwaigen Weiterverarbeitung oder Weiteräußerung zu untersuchen und eine weitere Verwendung zu unterlassen, wenn sich ein Mangel zeigt. Eine etwaige Direktlieferung an Dritte / Verwendungsstelle schränkt die Verpflichtung des Kunden zur Untersuchung und Mängelrüge nicht ein.
9.4 Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 24 Stunden, schriftlich anzuzeigen.
9.5 Für die Einhaltung der Rügefrist genügt der Zeitpunkt der Absendung der Rüge.
9.6 Bei Nichteinhalten der vorstehend genannten Untersuchungs- und Rügepflichten gilt die Lieferung als vertragsgemäß genehmigt.
9.7 Im Verhältnis zu Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt.
10. Mängelrechte
10.1 Wir weisen darauf hin, dass etwaige Mängel in jedem Fall von dem Kunden zu beweisen sind. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie mangelhafter Dokumentation) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Lag bei Gefahrübergang ein Mangel der Ware vor, leisten wir Gewähr durch Nachlieferung. Wir sind berechtigt, vom Kunde die Rücksendung der Ware zu uns zum Zwecke der Prüfung der Beanstandung zu verlangen.
10.2 Der Kunde kann erst dann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn innerhalb einer uns gesetzten angemessenen Frist kein Nacherfüllungsversuch vorgenommen wird oder die Nacherfüllung unmöglich, verweigert, fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Die Frist zur Nacherfüllung muss, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen, mindestens vier Wochen betragen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist im Zweifel erst nach dem dritten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch anzunehmen. Ein Rücktrittsrecht wegen unerheblicher Mängel steht dem Kunden nicht zu. Für Rücktrittsrechte und Schadenersatzansprüche wegen Mängeln gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen die besonderen Bestimmungen in Ziffer 11.
10.3 Zahlungen darf der Kunde nur in einem Umfang zurückhalten, der im Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln angemessen ist.
10.4 Ansprüche wegen Mängeln der Ware verjähren in einem Jahr beginnend mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Schadensersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und für Rückgriffsansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.5 Stellt sich heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, uns den Schaden zu ersetzen, der durch die Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge entstanden ist. Arbeitsaufwand wird nach unseren üblichen Stundensätzen berechnet. Wir sind alternativ berechtigt, unseren Schaden pro unberechtigter Mängelrüge pauschal mit EUR 200,00 zu berechnen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist.
10.6 Ein Regress gemäß §§ 445a, 445b BGB ist ausgeschlossen, wenn der Endkunde Unternehmer ist. Im Übrigen bleiben §§ 445a, 445b, 478 BGB unberührt.
11. Rücktrittsrechte und Schadensersatzansprüche des Kunden
11.1 Für das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde wegen einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten kann, soweit die Pflichtverletzung von uns zu vertreten ist.
11.2 Unsere Haftung ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgeschlossen bzw. beschränkt:
11.2.1 Für Verspätungsschäden haften wir maximal in Höhe von 5 % des Wertes der im Verzug befindlichen Leistung.
11.2.2 Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
11.3 Sofern wir für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
11.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
11.5 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, denen wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
11.6 Mängel uns zugelieferter Ware haben wir nicht zu vertreten, es sei denn, der Mangel ist offensichtlich.
12. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Hamburg.
12.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hamburg. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
12.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Fassung vom 01.07.2026